Ab dem 01.01.2022 führt der Gesetzgeber die Photovoltaikanlagenpflicht für neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen ein. Die PV-Pflicht resultiert aus einer Ergänzung des Klimaschutzgesetzes. Die stufenweise Umsetzung sieht ab Mai 2022 die Verpflichtung für alle Neubauten (inkl. Wohngebäude) und ab Januar 2023 auch auf Dachsanierungen vor.
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